Timothy N. Toler

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Tim Toler praktiziert seit 1983 als Anwalt und arbeitet seit 1988 vornehmlich in den Bereichen Vermittlung, Schlichtung und Prozesswesen im Baugewerbe. Tim vertritt Bauherren, Generalunternehmer, fachorientierte Bauunternehmungen sowie internationale Baumaschinenhersteller bei der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben und Lieferverträgen bei amerikanischen und internationalen Projekten. Er hat Bauprozesse vor Juries an einzelstaatlichen und Bundesgerichten der USA ausgefochten und ist in zahlreichen Schlichtungsverfahren vor der American Arbitration Association erschienen. Seine Praxis besitzt landesweite Ausrichtung und er besitzt zudem eine vereinfachte Zulassung als Anwalt für die Gerichte der Bundesstaaten Florida, Alabama, Texas, Virginia und Connecticut.
Tim wurde von Martindale-Hubbell mit der Bestnote „AV" ausgezeichnet und wurde von Lay & Politics und den Herausgebern des Atlanta Magazine 2007 zum „Georgia Super Lawyer" ernannt.
Tim studierte als Mitglied der Studentenvereinigung Phi Beta Kappa an der University of Georgia und machte dort 1980 seinen Abschluss. 1983 promovierte er in Rechtswissenschaften an der University of Georgia School of Law. Tim verließ 2004 eine international anerkannte Kanzlei für Baurecht und gründete Toler & Associates, LLC, heute Toler & Hanrahan LLC. Ziel der Kanzlei war und ist es, maßgeblichen Bauherren, Bauunternehmungen und Baumaschinenherstellern eine Alternative zur Preisgestaltung großer Kanzleien zu bieten, ohne die Qualität der Leistungen zu schmälern.
Tim berät Mandanten in allen Phasen des Bauprozesses. Er verfügt über weitreichende Erfahrungen bei der Ausarbeitung von Bauverträgen, so auch die Dokumente der AIA und AGC, und hält häufig Vorträge zum Thema. Tim vertritt seit mehr als zwanzig Jahren Mandanten bei Prozessen und Schlichtungsverfahren in komplexen Streitsachen, wie etwa Forderungen für Nachbesserungen, Terminüberschreitungen, vorzeitige Fertigstellung, Abweichung von vereinbarten Baustellenverhältnissen, mangelhafte Arbeit, unrechtmäßige Kündigung sowie nachgeordnete Schäden.
Seit 1997 engagiert sich Tim intensiv für die Vertretung deutscher Anlagenhersteller, die Geräte für wichtige Kraftwerkprojekte in den USA und im Ausland liefern. Er diente internationalen Firmen als Hauptanwalt in den Prozessen und Schlichtungsverfahren zu Lieferverträgen für Kraftwerke in Kalifornien, Arizona, Texas, Massachusetts, Pennsylvania und Connecticut.
Tim ist seit 1989 Mitglied des Gewerblichen Schlichterausschusses der American Arbitration Association.
Rechtliche Vertretungen
- Verteidigung einer Bauunternehmung aus Alabama bei einem öffentlichen Bauvorhaben gegen die Bemühungen eines erfolglosen Bieters, den Zuschlag annullieren und das Projekt neu ausschreiben zu lassen.
- Verteidigung eines deutschen Engineering- und Stahlkonzerns bei der erfolgreichen Schlichtung zu Forderungen gegen einen EPC-Vertragspartner, die sich im Zusammenhang mit einem Kraftwerksprojekt in Lumut, Malaysia, ergaben.
- Verteidigung eines Lieferanten von Kondensatoren für Kraftwerksprojekte in Texas und Massachusetts gegen Schadenersatzforderungen von EPC-Unternehmern in Höhe von mehreren Millionen USD wegen mangelhafter Ausführung, Terminüberschreitungen, nicht eingehaltener Lärmschutzgarantien, unvollständigen und fehlerhaften Arbeitsleistungen.
- Verteidigung eines niederländischen Gerüstbauers gegen eine Reihe von Klagen vor einem Bundesbezirksgericht wegen des Zusammenbruchs einer Betoneinschalung bei einem Projekt in Alabama.
- Vertretung eines Lieferanten von Kondensatoren an ein Kraftwerksprojekt in Texas. Er erwirkte den Zuschlag von mehreren Millionen Dollar gegen einen säumigen Stahlfabrikanten in Mexiko für Fertigstellungskosten und Schadensersatz wegen Terminüberschreitung. Ausgehandelter Vergleich mit dem mexikanischen Bürgen des Herstellers nach ergangenem Urteilsspruch.
- Vertretung eines Kraftwerkbesitzers aus Massachusetts gegen einen EPC-Unternehmer wegen entstandenem Schaden durch verminderte Turbinenleistung und Terminüberschreitungen; mit günstigem Urteilsspruch innerhalb von acht Monaten nach Anrufung des Schiedsgerichts.
- Vertretung eines großen US-amerikanischen Bauträgers für Golfanlagen gegen einen Bauunternehmer, der das Recht des Besitzers zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Terminüberschreitungen, mangelhafter Arbeit und Kosten für die Fertigstellung der Golfanlage bestritt.
Publikationen und Seminare
- Vortrag: Contract Negotiations from the Contractor's Perspective, Construction Law for the General Practitioner, Institute of Continuing Legal Education in Georgia, Atlanta, Georgia (September 2007).
- Vortrag: Design-Build vs. Traditional Construction: Risk and Benefit Analysis; Construction Contract Issues, Georgia Construction Law for Architects, Engineers & Contractors, HMS Continuing Legal Education, Atlanta, Georgia (April, 2007)
- Verfasser: Georgia's "Right to Repair Act", Builder/Architect, Atlanta Ed., Vol. 20, No. 1 (November 2006)
- Vortrag: Georgia's "Right to Repair Act," AIA Atlanta Chapter (April, 2005).
- Verfasser: Overpayment to Contractor May Discharge Surety, Construct!, ABA-Fachgruppe für Rechtsstreitigkeiten (Herbst 2004).
- Vortrag: Who Decides Arbitrability? Howsam v. Dean Witter Reynolds, Inc., International Construction Law Conference, Center for International Legal Studies, Steamboat Springs, Colorado (Februar, 2003).
- Mitverfasser: Annual Survey of Construction Law, 51 Mercer Law Review (1999).
Veröffentlichte Entscheidungen
- BBF, Inc. gegen Alstom Power, Inc., 645 S.E.2d 467 (Va. 2007)
- Northeastern Power Co. gegen Balcke-Durr, Inc., 1999 WL 674332, 39 UCC Rep.Serv.2d 713 (E.D. Pa., 1999).
- Northeastern Power Co. gegen Balcke-Durr, Inc., 1999 WL 49, 783 UCC Rep.Serv.2d 713 (E.D. Pa., 1999).
- Dixie Roof Decks gegen Borggren/Dickson Construction, 395 S.E.2d 19 (Berufungsgericht Georgia 1990).
Zulassungen und Verbände
- State Bar (Anwaltskammer) of Georgia, 1983
- American Bar Association (Amerikanische Anwaltskammer, Ausschuss für das Bauwesen, Prozesssektion), Atlanta Bar Association (Anwaltskammer Atlanta)
- Joseph Henry Lumpkin American Inn of Court (1987-89).
Schlichtungsschulung
- Schlichtungs-Workshop (35 Stunden), Harvard Law School Program of Instruction for Lawyers, Juni 2005.
- Schlichtungstraining (21 Stunden) und Schlichtungsbeobachtung, zertifiziert von der Resolution Resources Corporation, Januar 2000.
Ausbildung
- Promotion in Rechtswissenschaften, University of Georgia, 1983.
- University of Georgia, B.A., magna cum laude, Phi Beta Kappa, 1980.
- Lehrer für Wirtschaftsrecht, University of Georgia, College of Business Administration, 1982-83.
- Lehrer für Baurecht, Southern Polytechnic State University, Marietta, Georgia (2002-03).

